Ein Rechtsgutachten kann für Sie u.a. wichtig sein,

um für eine bevorstehende Auseinandersetzung zu wissen, wie Ihre Chancen stehen;

um die Aussichten für eine Berufung oder Revision zu prüfen;

um Handlungsalternativen rechtlich bewerten zu lassen.

Je nach dem, ob Sie ein Gutachten für Ihre interne Entscheidungsfindung oder zur Verwendung gegenüber Außenstehenden benötigen, ob es eher um eine rechtspraktische Einschätzung, oder um die umfangreiche und ausführliche Darlegung des rechtswissenschaftlichen Meinungsstandes geht, können unterschiedliche Darstellungsformen und auch eine unterschiedliche Ausführlichkeit sinnvoll sein.

Bei den zahlreichen bisher erarbeiteten Rechtsgutachten zu Themen des Zivilrechts, des Öffentlichen Rechts, des Verfassungsrechts und zur juristischen Auswertung sozialwissenschaftlicher und medizinischer Gutachten konnte stets ein Maß gefunden werden, bei dem Aufwand und Nutzen des Rechtsgutachtens in einem vernünftigen Verhältnis standen. Nach dem erforderlichen Aufwand richten sich auch die
Kosten eines Rechtsgutachtens.

Sinnvoll ist zunächst, dass Sie
(Tel: 030-789 90 700) einen Termin für eine Beratung vereinbaren. Wenn Sie bereits entschlossen sind, dass Sie ein Gutachten benötigen, sollten Sie darauf bei der telefonischen Vereinbarung des Termins hinweisen. Es kann sinnvoll sein, dass Sie schon vor dem Beratungstermin die wichtigsten Unterlagen zu einer ersten Durchsicht einreichen. Bedenken Sie aber, dass ein großer Teil der anwaltlichen Arbeitszeit durch Termine verplant ist. Nur wenn Sie die Unterlagen frühzeitig einreichen, besteht eine Chance, daß sie vor der Besprechung geprüft werden können. (Was muss ich mitbringen?)

Wenn es um die Prüfung eines Rechtsmittels oder einer verwaltungsgerichtlichen Klage  geht, vereinbaren Sie sofort nach Erhalt der Entscheidung einen Besprechungstermin und weisen Sie schon telefonisch auf die Frist hin.

Wenn es um die Prüfung geht,ob eine Klage eingereicht werden soll, klären Sie dies frühzeitig vor Ablauf von Verjährungsfristen

Wenn es um ein Gutachten zur einvernehmlichen Regelung geht, kümmern Sie sich möglichst um eine Klärung, bevor negative Festlegungen oder Verhärtungen der Fronten eingetreten sind.

Zwar kann der Umfang in einem Rechtsgutachten vorgesehenen  Prüfungen  vereinbart werden, und der Auftraggeber kann auch deutlich machen, welche Handlungsalternative er vorziehen würde. Wir legen jedoch Wert auf die Klarheit darüber, dass die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens der wissenschaftlichen Verantwortung unterliegen und nicht “bestellt” werden können.

Eine Auswahl von bisher erstellten Gutachten finden Sie auf der Seite “
Veröffentlichungen und Gutachten”.

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