● Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie einen Beleg mit der Versicherungsnummer mitbringen.
Schwierigkeiten für die Übernahme der Kosten einer Beratung kann es geben, wenn noch nicht wirklich Streit entstanden ist (“es fehlt ein Schadenfall”), oder der Abschluß der Versicherung noch nicht weit genug zurückliegt (“ein brennendes Haus kann man nicht versichern”).
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, besorgen Sie vor der Beratung eine Deckungsbestätigung Ihrer Versicherung.
Zurück zur Seite Kosten Zurück zur Startseite
|