Wenn Sie als Mitglied einer Organisation (z.B. Mieterverein, Mietergemeinschaft, Gewerkschaft) rechtsschutzversichert sind, müssen Sie möglicherweise zunächst dort eine Beratung in Anspruch nehmen.

Teilweise besteht eine Rechtsschutzversicherung nur für den Prozessfall, nicht für außergerichtliche Tätigkeit.

Wenn Sie ganz sicher sein wollen, besorgen Sie sich eine Kostenübernahme.

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