Wenn Sie ein geringes Einkommen haben,


können Sie zunächst bei Ihrem Amtsgericht einen
Berechtigungsschein für Beratungshilfe besorgen. Nehmen Sie Einkommensunterlagen mit und schildern Sie die Streitfrage. Wenn Sie den Berechtigungsschein erhalten, können Sie sicher sein, daß die Kosten einer Beratung weitgehend* von der Staatskasse getragen werden. Die Beratungshilfe kann auch nach der Beratung (über uns) beantragt werden, jedoch wissen Sie dann zuvor nicht sicher, ob sie auch bewilligt wird.

* Das Gesetz sieht eine Eigenbeteiligung von 15 € zzgl. Mehrwertsteuer vor.

Auch für den Prozess gibt es dann die Möglichkeit, daß die Staatskasse die Kosten Ihres Anwalts und die Gerichtskosten übernimmt oder vorfinanziert (
Prozesskostenhilfe). Sie können die Bearbeitung beschleunigen, indem Sie das Formular herunterladen und sorgfältig ausfüllen. Bringen Sie dann bitte auch die Belege mit, z.B. über Ihr Einkommen (Bescheid oder letzte Lohnabrechnung), Ihre Wohnkosten (Mietvertrag und letzte Mieterhöhung), Ihr Konto (letzter Kontoauszug), Ihre sonstigen Verpflichtungen.

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