Die Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit berechnen sich normalerweise nach
dem Wert der Sache, um die es geht. Der ist nicht immer genau einzuschätzen.
Sie sollten jedenfalls zunächst mit einem Beratungshonorar von 75 € zuzüglich Umsatzsteuer rechnen.

Beratung:

Das Gesetz garantiert Ihnen, daß eine “Erstberatung” nie mehr kosten kann als 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer.

Wenn Sie einen Vertrag ausarbeiten lassen wollen, schauen Sie bitte auf die Seite “Vertragsausarbeitung”.

Oder geht es darum, daß Sie sich vom Anwalt außergerichtlich oder vor Gericht vertreten lassen wollen? Dann schauen Sie unter Vertretung oder Prozessvertretung.

    • Wenn Sie rechtsschutzversichert sind,

    sollten Sie einen Beleg mit der Versicherungsnummer mitbringen.
    Schwierigkeiten für die Übernahme der Kosten einer Beratung kann es
    geben, wenn noch nicht wirklich Streit entstanden ist, oder Ihr Versicherungsvertrag noch nicht lange genug besteht. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, besorgen Sie vor der Beratung eine Deckungsbestätigung Ihrer Versicherung.

    • Wenn Sie ein geringes Einkommen haben,

    können Sie zunächst bei Ihrem Amtsgericht einen Berechtigungsschein
    für Beratungshilfe
    besorgen. Nehmen Sie Einkommensunterlagen mit und schildern Sie die Streitfrage. Wenn Sie den Berechtigungsschein erhalten, können Sie sicher sein, daß die Kosten einer Beratung weitgehend* von der Staatskasse getragen werden. Die Beratungshilfe kann auch nach der Beratung (über uns) beantragt werden, jedoch wissen Sie dann zuvor nicht sicher, ob sie auch bewilligt wird.

    * Das Gesetz sieht eine Eigenbeteiligung von 15 € vor.
     

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