Die Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit berechnen sich normalerweise nach dem Wert der Sache, um die es geht. Der ist nicht immer genau einzuschätzen.
Sie sollten jedenfalls zunächst mit einem Beratungshonorar von 75 € zuzüglich Umsatzsteuer rechnen.
Ansonsten ist entscheidend, ob Sie lediglich eine Beratung wünschen, einen Vertrag ausarbeiten lassen wollen, eine außergerichtliche Vertretung für einen Streit suchen, der noch nicht bei Gericht liegt, oder ob Sie eine Prozessvertretung oder ein Rechtsgutachten brauchen.

Beratung:

Das Gesetz garantiert Ihnen, dass eine “Erstberatung” nie mehr kosten kann als 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer. Einige Hinweise zu den Kosten einer Beratung finden Sie hier. Wenn Sie einen Vertrag ausarbeiten lassen wollen, schauen Sie bitte unter “Vertragsausarbeitung”.

Vertretung:

Für eine außergerichtliche Vertretung sollten Sie zunächst mit einer 1,0 Gebühr nach der Gebührentabelle rechnen.
Je nach der Art der Tätigkeit kann die Gebührenhöhe unterschiedlich sein. Sie können am Ende einer Beratung entscheiden, ob Sie einen Auftrag für anwaltliche
Vertretung erteilen wollen.

Prozessvertretung:

Für eine Prozessvertretung entstehen für Ihren Anwalt meist mindestens 2,5 Gebühren nach der Gebührentabelle zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Wichtiger ist es aber, das gesamte Kostenrisiko für einen Prozess etwa zu überblicken. Auch hier können Sie in der Beratung näheres erfragen und dann entscheiden, ob Sie eine Prozessvertretung wünschen.

Wenn Sie selbst eine Klage einreichen wollen, müssen Sie grundsätzlich einen
Gerichtskostenvorschuss einzahlen.

Vertragsausarbeitung:

Die Kosten einer Vertragsausarbeitung können nur konkret in einer Beratung besprochen werden.

Rechtsgutachten:

Das Honorar für ein Rechtsgutachten wird frei vereinbart. Eine Klärung kann meist in einer ersten Beratung erfolgen.

Besondere Aspekte sind zu beachten,
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind,
Wenn Sie als Mitglied einer Organisation (z.B. Mietververein, Mietergemeinschaft, Gewerkschaft) rechtsschutzversichert sind,

Wenn Sie ein geringes Einkommen haben,

Es gibt verschiedene Anbieter einer Prozessfinanzierung. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen und den
Arbeitsgebieten der Anwaltskanzlei finden sie auf den dortigen Seiten.

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