Rechtsanwalt Dr. Rainer Tietzsch bearbeitet Verfassungsrecht.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass verfassungsrechtliche Anträge erst in Betracht kommen, wenn der normale Rechtsweg ausgeschöpft ist.
Auch dann muss man wissen, dass nur ein sehr geringer Prozentsatz von Verfassungsbeschwerden erfolgreich ist.
Verfassungsbeschwerden stehen unter einem immensen Zeitdruck, weil innerhalb der gesetzlichen Frist eine vollständige Begründung für eine Verfassungsbeschwerde vorliegen muss, die sich sorgfältig und detailliert mit der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte auseinandersetzt.
Wenn eine Verfassungsbeschwerde erwogen wird, muss daher möglichst schon vor Eintreffen des vollständigen Urteils gefragt werden, ob freie Kapazität für eine neue Sache vorhanden ist, und sofort nach Eintreffen des Urteils dieses vorgelegt und ein Beratungstermin vereinbart werden.
Weitere Hinweise zum Verfassungsrecht
Zurück zur Startseite
|